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Der Automat

Zu Automaten habe ich ein gespaltenes Verhältnis. So lange sie das tun, was ich von ihnen will, ist ja alles in Ordnung. Meist aber sind diese Automaten ausgesprochen gierige, hinterhältige und falsche Wesen.

Nehmen wir den Cola-Automaten am Nürnberger-Flughafen. Der verspricht für 2 Euro eine Cola oder ein Bonaqua. Lecker. Da es ja nicht mehr erlaubt ist, Getränke von außen mit in den Flieger zu nehmen, muss ich mir ein wenig Wasser kaufen, wenn ich nicht dehydriert in Palma landen soll.

Also zwei Euro in den Automaten geworfen. Dann bemerkt, dass über allen Wasser-Knöpfen ein rotes Lämpchen leuchtet. Gut, also Geld zurück.

Ich drücke auf den Geldrückgabeknopf und fühle mich wie in Las Vegas. Es klimpert ohne Unterlass im Rückgabefach. Als es ausgeklimpert hat, finde ich nur 5-Cent-Stücke. Der hat Humor der Automat.

Noch größer wird die Überraschung, als sich beim Kauf einer Zeitschrift herausstellt, dass die 5-Cent-Stücke zusammen gerechnet nur 1 Euro 35 sind.

Ok, wegen der 65 Cent werde ich mich nicht beschweren. Ich kaufe mir jetzt ein Wasser an der Theke. Für nur 3 Euro 20. Wucher? Nein, für einen halben Liter Wasser in der Sahara würde ich gerne mehr zahlen. Und so ein Flughafen ist ja ein verdammt trockenes Gebiet.

Verstanden?

Beim Stöbern im Presseportal fiel mir eine Pressemitteilung des rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion auf. Ihr Titel:

Gehb: Schwer verständlich, aber rechtsstaatsgemäß

Keine Ahnung, warum ich die Meldung angeklickt habe. Vielleicht trieb mich die Frage “was ist schwer verständlich”. Die Antwort war nach dem Lesen des ersten Satzes klar. “Schwer verständlich” ist die Pressemitteilung. In ihr steht:

Der rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilte Kindsmörder Gäfgen hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg dagegen gewendet, dass ihm Prozeßkostenhilfe für eine gegen das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadenersatz insbesondere wegen der Androhung von Folter geltend machen will, vom OLG Frankfurt versagt worden ist.

Ja, das ist ein Satz. Ein Schachtelsatz. Und was für einer. Aber es ist noch nicht der beste. Der kommt noch:

Zwar ist es an Niedertracht kaum mehr zu überbieten, wenn ein Mörder, der alle Beteiligten in dem Glauben gelassen hat, das Opfer lebe noch, und damit selbst einen unermesslichen Schaden angerichtet hat, der weder ausgeglichen noch wiedergutgemacht werden kann, Schadenersatz und Schmerzensgeld begehrt.

Schauen wir mal. Für jede Schachtel gibt es einen Strich:
- Niedertracht
– Mörder
— Opfer
—- Schaden
—– nicht wieder gut zu machen
– Schadenersatz

Wohlgemerkt: ich kritisiere hier nichts inhaltlich. Aber so eine schlecht geschriebene Pressemitteilung ist mir seit langem nicht mehr untergekommen. Welcher Redakteur soll sich bitte die Arbeit machen, solche Bürokraten-Satzmonster zu entziffern?