976 Beiträge rss | 41 Nutzer online

Das Listenprivileg und die Quellenangaben

So, das wäre also auch vom Tisch. Die werbetreibende Wirtschaft darf weiterhin fröhlich Verbraucherdaten nutzen und vor allem weitergeben. So schreibt es das Handelsblatt.

So können wir auch weiterhin sicher sein, regelmäßig mit wichtigen Verbraucherinformationen gefüttert zu werden. Ob wir sie wollen oder nicht.

Keine Frage: Werbung ist wichtig. Aber ich möchte selbst bestimmen können, welche Werbung ich bekomme. Wenn ich eine Website besuche und mich die Werbung nervt, gehe ich, fertig. Wenn ich eine Spam-Mail bekomme, drücke ich einen Knopf, die Werbung ist weg und beim nächsten Mal bekomme ich sie nicht mehr.

Nur beim Briefkasten habe ich keine Möglichkeit, mich zu wehren. Mir bleibt nur der Gang zur Altpapiertonne. Das ärgert mich.

Zynisch finde ich den Ansatz, dass

eine fehlende Zustimmung durch die Quellenangabe ersetzt werden könne.

wie das Handelsblatt Dieter Wiefelspütz zitiert. Das möchte ich mal sehen, welche Quelle dann da steht. XY-Adresshandel? Wahrscheinlich. Und ganz sicher nicht das Unternehmen, das meine Adresse ursprünglich verkauft hat.

Mehr dazu:

Aktualisiert am: 28.12.2011




Ihr Kommentar:


Name:


Copyright © goldmann.de 1999-2012   | Tippscout 5.0
Zurück Startseite